Die Verlustbescheinigung ermöglicht es dir, deine Verluste aus dem Handel bei Trading 212 in deiner jährlichen Steuererklärung mit steuerpflichtigen Gewinnen bei anderen Banken oder Brokern zu verrechnen.
- Wenn du die Bescheinigung beantragst, wird sie zu Beginn des Folgejahres im Rahmen deiner jährlichen Steuerberklärung ausgestellt. Dein sonstiger Verlusttopf wird dann auf 0 zurückgesetzt.
- Wenn du die Bescheinigung nicht beantragst, wird dein bestehender Verlusttopf automatisch ins nächste Jahr übertragen und kann verwendet werden, um zukünftige Gewinne aus dem Handel bei Trading 212 zu verrechnen.
❗️ Wichtig
Die Frist für die Beantragung oder Stornierung der Verlustbescheinigung ist der 15. Dezember jedes Jahres.
Nach diesem Datum ist deine Entscheidung verbindlich, und Änderungen für das laufende Steuerjahr sind nicht mehr möglich.
Wie fordere ich eine Verlustbescheinigung an?
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Wie storniere ich eine Verlustbescheinigung?
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Werden meine bisherigen Verluste automatisch vorgetragen?
Am 5. Januar 2026 hat Trading 212 die Funktion zur automatischen Besteuerung eingeführt. Diese berechnet und behält Steuern für verschiedene Transaktionen in der App automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Die Funktion gilt jedoch nicht rückwirkend und deckt daher keine Transaktionen ab, die vor der Einführung durchgeführt wurden.
Zum Verlustvortrag:
- Verluste aus dem CFD-Handel wurden automatisch von 2025 auf 2026 vorgetragen.
- Verluste aus dem Handel mit Aktien und ETFs wurden nicht automatisch auf 2026 übertragen, da diese zuvor von Trading 212 nicht erfasst wurden.
Wenn du Verluste aus dem Aktien- und ETF-Handel aus 2025 vortragen möchtest, kannst du dies über deine jährliche Einkommensteuererklärung tun. Wir stellen dir deine Erträgnisaufstellung für 2025 bis Mai 2026 zur Verfügung, die du nutzen kannst, um diese Verluste bei der zuständigen Steuerbehörde anzugeben.
Weitere Informationen zur automatischen Besteuerung findest du hier: