Wir kümmern uns automatisch um deine deutschen Kapitalertragsteuern. Wir berechnen die Höhe der Steuern, behalten diese ein und überweisen sie für dich an die deutschen Steuerbehörden.
📄 Hinweis
Die automatische Steuerabrechnung gilt nur für Kunden von Trading 212 FXFlat mit deutschem Steuerwohnsitz. Steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann sich ändern.
Für welche Konten und Transaktionen gilt die automatische Steuerabrechnung?
Die automatische Besteuerung umfasst alle Transaktionen im Invest-Konto und CFD-Konto die Kapitalerträge generieren. Das beinhaltet:
- Den Verkauf von Aktien und ETFs
- Das Schließen von CFD-Positionen
- Gutgeschriebene Dividenden und andere Kapitalmaßnahmen
- Erhaltene Zinsen
Muss ich diese Erträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich, nein. Wir behalten automatisch alle Kapitalertragsteuern ein und führen diese an die Steuerbehörden ab. Allerdings können sich die persönlichen Umstände für Steuern unterscheiden. Bitte wende dich an deinen Steuerberater, wenn du Fragen hast.
Wo kann ich sehen, wie viele Steuern ich gezahlt habe?
Du findest deine gezahlten Steuern, Verrechnungstöpfe, den Freistellungsauftrag und alle steuerrelevanten Transaktionen in der Steuerübersicht.
- Gehe in die Einstellungen
- Wähle Steuerübersicht
Bekomme ich eine Jahressteuerbescheinigung?
Ja, im folgenden Jahr erhältst du deine Jahressteuerbescheinigung in der Steuerübersicht. Wir informieren dich, sobald diese fertig ist.
Welche Steuern betreffen mich?
Als Kunde von Trading 212 FXFlat mit deutschem Steuerwohnsitz, behalten wir automatisch die folgenden Steuern für dich ein:
- Kapitalertragsteuer: 25% der zu versteuernden Gewinne
- Solidaritätszuschlag: 5,5% der Kapitalertragsteuer
- Kirchensteuer: 0%, 8% oder 9% abhängig von deiner Kirchenmitgliedschaft und dem Bundesland, in dem du wohnst
Woher bekommt ihr meine Steuer-ID und meinen Kirchensteuerstatus?
Wir fragen deine Steuer-ID automatisch auf Basis deiner persönlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Mit Hilfe deiner Steuer-ID, erhalten wir deinen Kirchensteuerstatus. Wenn wir deine Steuer-ID nicht vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben, kannst du diese manuell in der Steuerübersicht hinzufügen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Als deutscher Steuerzahler, hast du jährlich einen Freibetrag für Kapitalerträge (“Sparer-Pauschbetrag” oder “Freistellungsauftrag”)
- Einzelpersonen: €1.000 pro Jahr
- Verheiratete Paare/Eingetragene Lebenspartnerschaften: €2.000 pro Jahr
Du kannst deinen Freistellungsauftrag einfach in der Steuerübersicht hinzufügen. Mehr Informationen findest du hier.
Was sind die Verlustverrechnungstöpfe?
Verlustverrechnungstöpfe erfassen deine realisierten Verluste. Wir nutzen diese Verluste zum Ausgleich von Gewinnen, um sicherzustellen, dass du nur auf deinen Netto-Gewinn Steuern zahlst.
Warum gibt es unterschiedliche Verlusttöpfe?
Die beiden Töpfe sind eine Anforderung des deutschen Steuerrechts. Um Gewinne mit Verlusten zu verrechnen, haben wir daher für jeden Kunden zwei Töpfe eingerichtet:
- Den Aktienverlusttopf
- Den sonstigen Verlusttopf
Was ist der Aktienverlusttopf?
Der Aktienverlusttopf erfasst realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Wir können diese nur zur Verrechnung mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen. Andere Gewinne, z.B. aus ETFs, CFDs oder Dividenden, können nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.
Was ist der sonstige Verlusttopf?
Der sonstige Verlusttopf erfasst realisierte Verluste aus allen Geschäften außer dem Verkauf von Aktien, z.B. Verluste aus ETF-Verkäufen oder CFDs. Wir können diese Verluste mit jeglichen Gewinnen verrechnen, einschließlich des Verkaufs von Aktien, Dividenden und Zinsen.
In welcher Reihenfolge werden Verluste mit Gewinnen verrechnet?
Wir verrechnen Verluste und Gewinne nach der im deutschen Steuerrecht definierten Reihenfolge:
- Aktienverluste
- Sonstige Verluste
Was passiert, wenn meine Verluste nicht genutzt werden?
Falls deine Verlusttöpfe am Ende des Jahres nicht leer sind, hast du zwei Optionen:
- Übertrag auf das nächste Jahr: Wir übertragen alle verbleibenden Verluste automatisch in das nächste Jahr, wo diese zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen genutzt werden können. Du musst dafür nichts unternehmen.
- Anfordern einer Verlustbescheinigung: Wenn du eine Verlustbescheinigung beantragst, werden deine Verlusttöpfe am Ende des Jahres auf 0 zurückgesetzt und du kannst diese in der Steuererklärung angeben, um Gewinne von anderen Brokern zu verrechnen. Du kannst die Verlustbescheinigung jeweils bis 15.12. in der App beantragen. Weitere Informationen findest du hier.
Was ist der Quellensteuertopf?
- Wenn du Erträge aus ausländischen Investments hast (z.B. Dividenden aus US-Aktien), behält das Ursprungsland häufig einen Teil der Erträge als Quellensteuer ein.
- Um zu vermeiden, dass du doppelt besteuert wirst (einmal im Ursprungsland und einmal in Deutschland), erfassen wir diese Quellensteuern im Quellensteuertopf.
- Wir rechnen diese Quellensteuer, soweit rechtlich möglich, automatisch auf deine deutschen Steuern an. Der genaue angerechnete Betrag hängt von dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Erträge ab.
Wie werden meine Steuern berechnet?
Wenn du einen Gewinn aus einer Investition realisierst, wenden wir die folgende Reihenfolge für die Steuerberechnung an:
- Berechnung des Ertrags: Wir berechnen deinen Gewinn auf Grundlage der FIFO-Methode (siehe unten) und berücksichtigen dabei alle Gebühren und Transaktionssteuern.
- Anwendung der Teilfreistellung: In bestimmten Fällen, ist ein Teil des Ertrags von der Besteuerung freigestellt. Das betrifft z.B. ETFs die hauptsächlich in Aktien investieren. Wir reduzieren deinen zu versteuernden Gewinn automatisch um diese Teilfreistellung.
- Verrechnung mit vergangenen Verlusten: Wir nutzen verfügbare Verluste in den Verlustverrechnungstöpfen, um diese mit dem Gewinn zu verrechnen (siehe Verrechnungstöpfe).
- Anwendung des Freistellungsauftrags: Wir rechnen deinen verbleibenden Freistellungsauftrag an, um den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren.
- Berechnung der Steuer: Wir berechnen deine Steuern auf den verbleibenden zu versteuernden Gewinn (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer).
- Anrechnung der Quellensteuern: Wir rechnen die anrechenbare Quellensteuer, soweit rechtlich möglich, auf deine deutsche Kapitalertragsteuer an, um diese zu reduzieren.
💡 Beispiel
- Du realisierst einen Gewinn von 100 € durch einen ETF-Verkauf.
- Der ETF hat eine Teilfreistellung von 30%. Es bleiben 70 € Gewinn übrig.
- Du hast aus der Vergangenheit 20 € im sonstigen Verlustverrechnungstopf. Nach der Anrechnung dieser bleiben 50 € Gewinn übrig.
- Du hast uns einen Freistellungsauftrag über 40 € erteilt. Nach dessen Anwendung bleiben 10 € Gewinn übrig.
- Auf die verbleibenden 10 € Gewinn berechnen wir deine Steuern und führen diese ans Finanzamt ab.
Was ist die FIFO-Methode (First-In First-Out)?
Das deutsche Steuerrecht schreibt die FIFO-Methode (First-In First-Out) vor. Das bedeutet, dass die Anteile, die du zuerst gekauft hast, auch zuerst wieder verkauft werden. Um den Gewinn zu berechnen, vergleichen wir den Verkaufserlös mit den Anschaffungskosten der Wertpapiere. Dabei berücksichtigen wir Gebühren und Transaktionssteuern.
💡 Beispiel
- Du kaufst 1 Apple-Aktie für 100 € und zahlst dafür 1 € Gebühr.
- Deine Anschaffungskosten sind 100 € + 1 € = 101 €.
- Du kaufst 1 weitere Apple-Aktie für 150 € ohne Gebühren.
- Deine gesamten Anschaffungskosten betragen 101 € + 150 € = 251 €.
- Du verkaufst 1 Apple-Aktie für 200 € ohne Gebühren.
- Dein Gewinn nach FIFO beträgt 200 € - 101 € = 99 €.
- In deinem Konto verbleibt die zuletzt gekaufte Apple-Aktie mit Anschaffungskosten von 150 €.
Wann werden Steuern nicht automatisch abgerechnet?
Wir können keine Steuern automatisch abrechnen, wenn die Erträge nach dem deutschen Steuerrecht nicht als Kapitalerträge gelten. Dies kann auf einige physische ETCs zutreffen und betrifft Währungsgewinne aus der reinen Umrechnung zwischen verschiedenen Währungen in unseren Währungskonten.
Diese Gewinne musst du unter Umständen manuell in deiner Steuererklärung angeben. Bitte wende dich bei Fragen an deinen Steuerberater.
💡 Beispiel
Du tauschst Euro in US-Dollar. Später tauschst du diese US-Dollar wieder zurück in Euro. Dabei machst du einen Gewinn, weil sich der Wechselkurs zu deinen Gunsten verändert hat.
Was ist mit der Vorabpauschale?
Da unsere automatische Steuerabrechnung seit 05.01.2026 live ist, wird die Vorabpauschale für das Jahr 2025 nicht von uns verarbeitet. Du musst diese selbst in deiner Steuererklärung angeben.
📄 Hinweis
Wir kümmern uns ab dem Steuerjahr 2026 um die Vorabpauschale.