Der Freistellungsauftrag ermöglicht es dir, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Besteuerung auszunehmen (1.000 EUR für Einzelpersonen oder 2.000 EUR für Ehepaare). Nur Nutzer, die bei Trading 212 FXFlat registriert sind und ihren Steuersitz in Deutschland haben, können diese Funktion nutzen.
Wie funktioniert das?
Wenn du eine CFD-Position mit Gewinn schließt, zieht Trading 212 automatisch Steuern ab. Liegen deine kumulierten Gewinne jedoch unter deinem Freistellungsbetrag, bleiben diese Gewinne steuerfrei.
💡 Beispiel
- Gewinn von 1.000 EUR: Du nutzt 100 % deines Freistellungsbetrags. Zukünftige Gewinne werden besteuert.
- Verlust von 500 EUR: Dein Freistellungsbetrag wird wieder um 500 EUR aufgefüllt.
- Gewinn von 600 EUR: Du verbrauchst die restlichen 500 EUR deines Freistellungsbetrags. Auf die verbleibenden 100 EUR werden Steuern erhoben.
Wie erstelle ich einen Freistellungsauftrag?
- Gehe in die Einstellungen
- Wähle Steuerübersicht
- Klicke im Bereich Freistellung auf Jetzt einrichten
- Wähle einen einzelnen oder gemeinsamen Freistellungsauftrag
- Wähle den gewünschten Betrag
- Lege fest, ob der Auftrag automatisch jährlich erneuert werden soll
- Bestätigen
Was ist der gemeinsame Freistellungsauftrag?
Wenn ihr verheiratet seid und eure Steuern gemeinsam veranlagt, könnt ihr einen gemeinsamen Betrag von insgesamt 2.000 EUR als Paar beantragen. Dafür müssen die Daten deines Ehepartners angegeben werden:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Steuer-ID
Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag kannst du einen Betrag von 0 EUR einrichten. In diesem Fall werden keine Gewinne von der Besteuerung ausgenommen – stattdessen wird für eure Konten der ehegattenübergreifende Verlustausgleich aktiviert. Dieser findet einmal jährlich nach Ende des Steuerjahres statt und ermöglicht es gemeinsam veranlagten Paaren, Verluste des einen Partners mit Gewinnen des anderen zu verrechnen.
Wenn du einen Betrag größer als 0 EUR einrichtest, wird dieser Ausgleich automatisch durchgeführt.
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?
- Gehe zur Steuerübersicht
- Wähle Verwalten im Bereich Freistellungsauftrag
- Ändere den maximalen Freistellungsbetrag, die Art des Freistellungsauftrags oder aktiviere/deaktiviere die automatische Verlängerung
Beim Ändern des Freistellungsauftrags kannst du den Betrag nicht unter den Wert senken, den du in diesem Steuerjahr bereits genutzt hast.
💡 Beispiel
- Ursprünglich eingerichteter Freistellungsauftrag: 500 EUR
- Bereits genutzter Betrag: 100 EUR
- Der Mindestbetrag für Änderungen in diesem Steuerjahr beträgt daher 100 EUR.
Wenn du von einem gemeinsamen zu einem einzelnen Freistellungsauftrag wechselst, bleibt der gemeinsame Freistellungsauftrag bis zum Ende des laufenden Steuerjahres aktiv. Ab dem folgenden Jahr gilt dann dein einzelner Freistellungsauftrag.