Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgekonto in Deutschland. Es verbindet langfristige Geldanlage mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen für berechtigte Personen.
📝 Hinweis
Das Altersvorsorgedepot („Flex“) und das Standarddepot Altersvorsorge („Standard“) sollen voraussichtlich im Januar 2027 eingeführt werden.
Allgemeines
Wer ist berechtigt?
Flex und Standard werden für Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland verfügbar sein.
Wenn du ein Konto eröffnest, hast du nicht automatisch Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft deinen Zulagenanspruch gesondert anhand deiner persönlichen Umstände.
Um bei Trading 212 ein AVD zu eröffnen und staatliche Zulagen zu erhalten, musst du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist mindestens 18 und unter 70 Jahre alt.
- Du gehörst zu einer der folgenden Gruppen:
- Arbeitnehmer und Freiwilligendienstleistende: Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind; Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben; Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialversicherung (KSV) pflichtversichert sind; sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.
- Selbstständige und Landwirte: Selbstständige unter 67 Jahren, die eine Steuererklärung abgeben und Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler und selbstständige Berufsträger) erzielen; sowie Landwirte, die über die Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
- Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke: Beamte, Richter, Berufssoldaten und Versorgungsempfänger sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen müssen der Datenübermittlung zustimmen. Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen müssen außerdem unter 67 Jahre alt sein.
- Eltern und pflegende Angehörige: Eltern während anerkannter Kindererziehungszeiten (gesetzlich auf drei Jahre pro Kind begrenzt) sowie nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die während der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Bezieher von Sozialleistungen und Erwerbsminderungsrenten: Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld beziehen, sofern sie irgendwann im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Dazu gehören auch Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit.
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Personen, die keiner der oben genannten Gruppen direkt angehören, können über einen unmittelbar berechtigten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner mittelbar zulageberechtigt sein. Für eine Förderung müssen sie einen eigenen AVD-Vertrag eröffnen und mindestens 120 € jährlich einzahlen. Ihre staatliche Zulage ist im neuen System auf 175 € pro Jahr begrenzt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen findest du hier auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Im Vergleich zur Riester-Rente wurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Erstmals erhalten Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke Zugang zu dieser Art staatlicher Zulagen für eine kapitalmarktbasierte Altersvorsorge.
Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?
Ja. Dafür hast du drei Möglichkeiten:
- Option A – Neu starten: Du behältst deinen Riester-Vertrag und eröffnest parallel ein separates AVD, zum Beispiel bei Trading 212. Die Eröffnung eines AVD kann sich auf die Förderregeln deines bestehenden Riester-Vertrags auswirken.
- Option B – Zu einem anderen Anbieter wie Trading 212 übertragen: Dein bisheriger Anbieter verkauft deine Riester-Anlagen und überweist den Geldbetrag auf dein neues AVD. Bereits erhaltene Zulagen bleiben dir erhalten.
- Option C – Beim bisherigen Anbieter umstellen: Du bleibst bei deinem Riester-Anbieter, sofern dieser im Januar 2027 eine Umstellung auf ein AVD anbietet.
❗️ Wichtig
Übertragungen sind nur in Geld möglich. Deine bisherigen Fondsanteile können nicht direkt übertragen werden. Für die Übertragung selbst fallen keine Steuern an.
Wie sicher sind mein Geld und meine Anlagen?
Dein AVD bei Trading 212 unterliegt vier voneinander unabhängigen Schutz- und Aufsichtsebenen:
- Staatliche Zertifizierung: Jedes AVD-Produkt muss vor dem Vertrieb durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert werden. Das AVD von Trading 212 wird voraussichtlich über diese Zertifizierung verfügen.
- Regulierter Broker: Trading 212 ist als Wertpapierinstitut nach deutschem und europäischem Recht zugelassen und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
- Getrennte Verwahrung deiner Anlagen: ETFs, Fonds und andere zulässige Finanzinstrumente in deinem Konto werden getrennt vom eigenen Vermögen von Trading 212 gehalten. Sollte Trading 212 den Geschäftsbetrieb einstellen, bleiben deine Anlagen dein Eigentum und weiterhin zugänglich.
- Einlagensicherung für Guthaben: Nicht investiertes Geld in deinem AVD wird bei einer oder mehreren Partnerbanken verwahrt und unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung der jeweiligen Bank von bis zu 100.000 € pro Kunde.
Staatliche Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), einer Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, verwaltet und geprüft. Die Zulagenvergabe unterliegt somit staatlicher Aufsicht.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag übertragen?
Nein. Du kannst eine bestehende Rürup-Rente („Basisrente“) nicht auf ein neues AVD übertragen. Wenn du bereits einen Rürup-Vertrag hast, kannst du:
- Ihn weiterführen: Dein bestehender Rürup-Vertrag bleibt aktiv und profitiert weiterhin von den bisherigen Regeln zum steuerlichen Sonderausgabenabzug.
- Parallel ein AVD eröffnen: Du kannst zusätzlich zu deinem Rürup-Vertrag bis zu zwei separate AVD-Verträge eröffnen, um die neuen staatlichen Zulagen und die flexibleren Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt zu nutzen.
Kann ich meine bestehenden Trading 212 Invest-Anlagen in das AVD übertragen?
Nein. Das AVD ist ein separater, zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit eigenen Regeln für zulässige Finanzinstrumente und die steuerliche Behandlung. In der Regel zahlst du Geld ein oder überträgst, sofern die Vorschriften dies zulassen, das Guthaben aus einem berechtigten bestehenden Altersvorsorgevertrag. Deine bisherigen steuerpflichtigen Invest-Anlagen bleiben in deinem regulären Wertpapierdepot, es sei denn, du entscheidest dich, sie separat zu verkaufen und den Erlös in dein AVD einzuzahlen.
Kann ich mit dem Trading 212 AVD Geld verlieren? Ist mein Kapital einem Risiko ausgesetzt?
Ja. Ein Altersvorsorgedepot investiert in Kapitalmarktprodukte. Sein Wert kann daher sowohl steigen als auch fallen. Die staatliche Zertifizierung bestätigt lediglich, dass das Produkt die gesetzlichen Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt. Sie garantiert weder eine bestimmte Wertentwicklung noch schützt sie vor Marktverlusten. Eine Kapitalgarantie ist eine andere Produktform und gehört nicht zum AVD-Angebot von Trading 212.
Das gilt sowohl für Flex als auch für Standard. Die automatische Risikoreduzierung bei Standard garantiert weder dein Kapital noch eine Mindestrendite. Du kannst weniger zurückbekommen, als du eingezahlt hast.
Was passiert, wenn ich meine Einzahlungen pausiere oder in einem Jahr weniger als 120 € einzahle?
Du kannst deine Einzahlungen jederzeit pausieren oder ändern. Dein AVD wird nicht automatisch geschlossen, wenn du eine monatliche Einzahlung auslässt. Eine staatliche Zulage für ein Beitragsjahr erhältst du allerdings nur, wenn du in diesem Jahr mindestens 120 € aus eigenen Mitteln einzahlst und die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Bei geringeren Einzahlungen solltest du für dieses Jahr nicht mit einer Zulage rechnen.
Kann ich das Trading 212 AVD nutzen, wenn ich außerhalb Deutschlands lebe oder ins Ausland ziehe?
Nein. Flex und Standard sind nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland verfügbar. Entscheidend ist dein Wohnsitzland, nicht deine steuerliche Ansässigkeit.
Wenn du ins Ausland ziehst, erfüllst du die Wohnsitzvoraussetzung für beide Konten nicht mehr. Kontaktiere uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Auch deine steuerliche Situation und dein Zulagenanspruch müssen berücksichtigt werden:
- Während der Ansparphase: Du musst deine Anschrift und deine steuerliche Ansässigkeit aktualisieren. Wenn du nicht mehr zum berechtigten Personenkreis gehörst, solltest du für diesen Zeitraum keine weiteren staatlichen Zulagen oder deutschen Steuervorteile erwarten.
- Bei einem Wohnsitz innerhalb der EU/des EWR: Ein Umzug innerhalb der EU/des EWR führt nicht automatisch dazu, dass du bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen musst. Dein Anspruch und deine steuerliche Behandlung hängen jedoch weiterhin von deiner persönlichen Steuer- und Rentensituation in Deutschland ab.
- Beim Ruhestand außerhalb der EU/des EWR: Ab Beginn der Auszahlungsphase wird dies nach deutschem Recht als „schädliche Verwendung“ behandelt. Das bedeutet, dass du staatliche Zulagen und Steuervorteile aus der Ansparphase möglicherweise zurückzahlen musst.
Möchtest du mehr erfahren?
Weitere Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot findest du hier beim Bundesfinanzministerium.
Verfügbare Kontotypen
Es wird zwei separate Kontotypen geben: Flex (Altersvorsorgedepot) und Standard (Standarddepot Altersvorsorge). Jeder Kontotyp hat einen eigenen Altersvorsorgevertrag.
Was ist Standard?
Standard („Standarddepot Altersvorsorge“) ist die einfachere Variante: ein vorgefertigtes Portfolio, bei dem du keine einzelnen Anlageentscheidungen treffen musst.
Drei Merkmale unterscheiden Standard von einem gewöhnlichen Anlagekonto:
- Gesetzliche Kostenobergrenze: Die Gesamtkosten von Standard sind gesetzlich auf 1,0 % pro Jahr begrenzt. Die Grenze gilt für jedes Standarddepot unabhängig vom Anbieter, nicht jedoch für Flex.
- Automatische Struktur mit zwei Fonds: Ein Fonds ist sicherheitsorientierter, der andere wachstumsorientiert. Du entscheidest, wie deine Einzahlungen aufgeteilt werden. Wenn du keine Aufteilung festlegst, gilt die Standardaufteilung.
- Automatische Anpassung vor Rentenbeginn: In den fünf Jahren vor deinem gewählten Auszahlungsbeginn wird der Anteil wachstumsorientierter Anlagen automatisch auf höchstens 50 % begrenzt. In den letzten zwei Jahren sinkt die Obergrenze auf 30 %. Du musst dein Portfolio nicht selbst neu gewichten.
Wenn du dein Portfolio lieber selbst zusammenstellen möchtest, entscheide dich stattdessen für Flex.
Worin kann ich investieren?
Du kannst zwischen zwei separaten Kontotypen wählen:
- Standard („Standarddepot Altersvorsorge“): ein vorgefertigtes Portfolio, dessen Zusammensetzung sich im Laufe der Zeit anpasst (siehe oben). Du wählst keine einzelnen Finanzinstrumente aus.
- Flex: Du stellst dein Portfolio selbst aus den für das Konto zugelassenen Fonds und ETFs zusammen:
- OGAW-Fonds und -ETFs (nach EU-Vorschriften regulierte Fonds und ETFs).
Welche Anlagen bei Flex genau verfügbar sein werden, bestätigen wir vor der Kontoeröffnung.
Für alle Finanzinstrumente mit Risikoeinstufung gilt höchstens Risikoklasse 5 gemäß dem standardisierten Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID, Skala von 1 bis 7).
Nicht zulässig in einem AVD sind einzelne Aktien, Hebelprodukte, Derivate, einzelne besonders risikoreiche Instrumente (Risikoklassen 6–7) und Kryptowährungen.
Kann ich gleichzeitig ein Flex- und ein Standard-Konto haben?
Ja. Ab dem Start kannst du gleichzeitig ein Flex- und ein Standard-Konto führen. Beide sind separate Altersvorsorgeverträge. Anbieterübergreifend darfst du höchstens zwei AVD-Verträge halten; für einen dritten Vertrag besteht kein Zulagenanspruch.
Wie eröffne ich ein Flex- oder Standard-Konto?
Sobald die Registrierung möglich ist, können berechtigte Kunden wie folgt vorgehen:
- Neukunden: Wähle Flex oder Standard aus, wenn du dein erstes Trading 212 Konto eröffnest.
- Bestandskunden: Wähle Flex oder Standard in der Kontoauswahl oder im Menü „Mehr“ der App aus und folge den Schritten zur Kontoeröffnung. Das neue Konto wird deinem bestehenden Profil hinzugefügt.
Kann ich Flex oder Standard mit einem Demokonto ausprobieren?
Nein. Für Flex und Standard werden keine Demokonten angeboten.
Warteliste
Kann ich das Trading 212 Altersvorsorgedepot schon heute eröffnen?
Noch nicht. Das Altersvorsorgedepot (AVD) von Trading 212 befindet sich in der Vorbereitungsphase. Flex und Standard sollen voraussichtlich im Januar 2027 eingeführt werden. Bis dahin kannst du dich über die Website und die Warteliste in der App über das Produkt informieren und dein Interesse anmelden. Der Eintrag in die Warteliste ist jedoch weder eine Kontoeröffnung noch ein Antrag auf Zulagen oder eine Anlageanweisung.
Vor dem Start kannst du weder ein Flex- noch ein Standard-Konto eröffnen oder darauf Geld einzahlen. Die Kontodetails können sich noch ändern.
Wie trage ich mich in der App in die Warteliste ein?
Wenn du Trading 212 bereits in Deutschland nutzt, kannst du dich über dein Invest-, CFD- oder Crypto-Konto eintragen. Sobald Flex und Standard in deiner App angezeigt werden:
- Öffne die Kontoauswahl oder das Menü „Mehr“ (Schaltfläche mit drei Linien).
- Wähle Flex oder Standard aus, um die wichtigsten Kontoinformationen zu lesen.
- Tippe auf „Join the waitlist“ (Zur Warteliste hinzufügen).
Du musst deine E-Mail-Adresse nicht eingeben. Wir verwenden die E-Mail-Adresse, die mit deinem Trading 212 Konto verknüpft ist.
Woher weiß ich, dass ich auf der Warteliste stehe?
Nach dem Eintrag wird dir die Bestätigung „You’re on the list“ angezeigt und du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail.
Du musst dich nur einmal eintragen. Wenn du später in der App zu Flex oder Standard zurückkehrst, siehst du dieselbe Bestätigung und wirst nicht erneut hinzugefügt.
Schlägt die Anmeldung fehl, wird dir statt einer Bestätigung eine Fehlermeldung angezeigt.
Was passiert, nachdem ich mich in die Warteliste eingetragen habe?
Wir benachrichtigen dich, sobald die Registrierung beginnt. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dein Flex- oder Standard-Konto anschließend direkt in der App einrichten.
Newsletter-Updates erhältst du entsprechend deinen Einwilligungseinstellungen. Du kannst sie über den Link in jeder Newsletter-E-Mail abbestellen.
Bekomme ich einen Bonus, wenn ich mich in der App in die Warteliste eintrage?
Nein. Mit dem Eintrag in die Warteliste der App bekundest du lediglich dein Interesse. Ein Bonus ist damit nicht verbunden.
Das separate Angebot „Reward Share / Waitlist Bonus“ für die Warteliste auf der Website richtet sich an berechtigte Neukunden, die sich vor ihrer Registrierung auf der Website in die Warteliste eintragen und anschließend ein Invest-Konto eröffnen und mit Geld ausstatten. Es gelten die Aktionsbedingungen.
Kann ich mich auch in der App eintragen, wenn ich bereits auf der Warteliste der Website stehe?
Ja. Du kannst dich zusätzlich in der App eintragen. Dein Eintrag in die Warteliste der Website bleibt bestehen. Der zusätzliche Eintrag in der App ändert nichts an deinem Anspruch auf die Wartelistenprämie der Website und berechtigt dich nicht zu einem weiteren Bonus.
Du erhältst nicht zweimal dieselben Wartelisten-E-Mails, nur weil du dich auf beiden Wegen eingetragen hast.
Wie kann ich mich jetzt auf den Start des AVD vorbereiten?
Du kannst die Angaben bereithalten, die in der App voraussichtlich benötigt werden: deine deutsche Steueridentifikationsnummer, deine aktuelle steuerliche Ansässigkeit, Angaben zu deiner Beschäftigung oder deinem Rentenstatus, gegebenenfalls Angaben zu Kinderzulagen und zur Berechtigung deines Ehegatten oder Lebenspartners sowie Informationen zu bestehenden staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen („Riester“). Kündige oder übertrage einen bestehenden Vertrag nicht allein deshalb, weil das AVD eingeführt werden soll. Die endgültigen Produktunterlagen und der Ablauf der Kontoeröffnung werden verfügbar sein, sobald das Produkt bereitsteht.
Reserviert der Eintrag in die Warteliste eine Zulage oder sichert er bestimmte Produktbedingungen?
Nein. Mit dem Eintrag in eine Warteliste oder einer Interessenbekundung teilst du uns nur mit, dass du Updates erhalten möchtest. Dadurch reservierst du weder eine staatliche Zulage („Zulage“) noch schließt du einen AVD-Vertrag ab oder sicherst Gebühren, Fonds oder die steuerliche Behandlung. Bevor du das Produkt eröffnen kannst, stellt Trading 212 dir die Angaben zum zertifizierten Produkt und das Produktinformationsblatt zur Verfügung, sobald diese verfügbar sind.
So funktioniert das AVD
Welche Renditeannahmen verwendet der Altersvorsorgerechner?
Der Rechner auf dieser Seite verwendet für den wachstumsorientierten Teil deines Portfolios eine Projektion mit einer nominalen jährlichen Rendite von 7 %. Dieser Wert ist:
- Ein vereinfachter historischer Langfristdurchschnitt für breit gestreute globale Aktien-ETFs nach Fondskosten.
- Nur eine Veranschaulichung. Die tatsächliche Rendite kann höher oder niedriger ausfallen; auch Kapitalverluste und weitere mögliche Fondskosten sind zu berücksichtigen.
- Auf deine Einzahlungen zuzüglich der staatlichen Zulagen („Zulagen“) angewendet, die während der Ansparjahre bis zum Alter von 65 Jahren zusammenkommen.
Die Projektion setzt voraus, dass du:
- Bis zu deinem 65. Geburtstag investiert bleibst (Beginn der Auszahlungsphase).
- Den von dir eingegebenen Betrag jedes Jahr ohne Unterbrechung einzahlst.
- Flex nutzt. Mögliche zusätzliche Plattformkosten werden in der Projektion nicht berücksichtigt.
Die prognostizierte Wertentwicklung dient nur zur Veranschaulichung und ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Performance. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von Marktbedingungen, Gebühren und anderen Faktoren abweichen.
Sagt mir Trading 212, welchen ETF oder Fonds ich wählen soll?
Trading 212 kann allgemeine Produktinformationen bereitstellen, aber keine persönliche Beratung zu Altersvorsorge, Steuern oder Anlagen anbieten. Bei Flex wählst du selbst aus den zugelassenen Produkten aus. Trading 212 kann gegebenenfalls Produkt- und Risikoinformationen sowie erforderliche Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfungen anzeigen, gibt jedoch keine auf dich zugeschnittene Empfehlung.
Welche Gebühren erhebt Trading 212 für das AVD?
Wir planen, Flex und Standard ohne Kontogebühren anzubieten. Der Wechsel zwischen ETFs soll bei Flex kostenlos sein. Fondskosten können anfallen.
Trading 212 wird alle Produktdetails bekannt geben, sobald das zertifizierte Produkt und das Produktinformationsblatt verfügbar sind.
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag nach den bisherigen Regeln behalten und trotzdem ein Trading 212 AVD eröffnen?
In der Regel kannst du dein bisheriges Riester-Kapital beim alten Anbieter belassen. Die Eröffnung eines neuen AVD nach 2026 kann jedoch dazu führen, dass deine Altersvorsorge in das neue Fördersystem übergeht und der bestehende Vertrag seinen Status als „Bestandsvertrag“ verliert. Trading 212 wird dich vor Vertragsabschluss nach bestehenden Riester- oder AVD-Verträgen fragen und dir die rechtlichen Folgen erläutern.
Zulagen und Regeln
Was passiert, wenn ich vorzeitig Geld entnehme?
Das AVD ist ein langfristiges Altersvorsorgeprodukt. Gesetzlich ist dein Geld bis zu deinem 65. Geburtstag gebunden (Beginn der Auszahlungsphase), beziehungsweise bis zu deinem 70. Geburtstag, wenn du länger einzahlen möchtest. Eine frühere Entnahme gilt rechtlich als „schädliche Verwendung“. Das bedeutet:
- Du musst alle erhaltenen staatlichen Zulagen („Zulagen“) zurückzahlen.
- Du musst alle für deine Einzahlungen in Anspruch genommenen Steuervorteile zurückzahlen.
- Die Gewinne im Konto werden vollständig steuerpflichtig.
Der AVD-Rechtsrahmen sieht zwei wichtige Ausnahmen vor, in denen du das Geld ohne diese Nachteile vorzeitig nutzen kannst:
- Selbst genutztes Wohneigentum: Du entnimmst Kapital, um eine selbst bewohnte Immobilie zu kaufen oder deren Immobilienkredit zu tilgen („Wohn-Riester“ / „Eigenheimrente“).
- Härtefälle: Erwerbsminderung oder Tod (siehe „Was passiert, wenn ich erwerbsgemindert werde oder sterbe?“).
Welche Entnahmemöglichkeiten Trading 212 anbieten wird, bestätigen wir zum Start.
Du kannst deine Einzahlungen außerdem jederzeit ohne Strafe einstellen. Dein Geld bleibt investiert und bis zum Alter von 65 oder 70 Jahren – je nach deiner Wahl – steuerlich aufgeschoben angelegt.
Was passiert, wenn ich erwerbsgemindert werde oder sterbe?
Die folgenden Möglichkeiten beruhen auf den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums. Welche Auszahlungsoptionen bei Trading 212 verfügbar sein werden, bestätigen wir zum Start.
Das reformierte AVD ist ein reines Anlageprodukt. Anders als bei bisherigen staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten („Riester“) sind keine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen mehr im Vertrag enthalten. Stattdessen gilt:
- Im Todesfall: Dein AVD-Kapital einschließlich aller bis dahin erhaltenen Zulagen („Zulagen“) kann steuerfrei auf das AVD oder einen AVD-fähigen Vertrag deines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Die staatlichen Zulagen müssen dann nicht zurückgezahlt werden. Andere Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die steuerfreie Übertragung auf den Ehegatten ist nur möglich, wenn die Ehegatten nicht getrennt leben und der Ehegatte in der EU/im EWR wohnt.
- Bei Erwerbsminderung: Wenn du nicht mehr arbeiten kannst beziehungsweise deine Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kannst du gegen Nachweis der Erwerbsminderung einen vorzeitigen Zugriff auf dein AVD-Guthaben beantragen, ohne deine staatlichen Zulagen zu verlieren.
Wenn du einen umfassenderen Schutz bei Erwerbsminderung oder für den Todesfall möchtest, benötigst du eine separate Versicherung. Diese Absicherung wurde bewusst vom AVD getrennt, um das Produkt günstiger und einfacher zu gestalten.
Wie viel kann ich jährlich einzahlen?
Die geplante jährliche Beitragsgrenze beträgt 6.840 €. Die endgültigen Einzahlungsregeln bestätigen wir vor der Kontoeröffnung.
Diese Grenze ist unabhängig davon, wie viel du für die maximale Grundzulage einzahlen musst. Wenn du Anspruch auf die volle Grundzulage hast, kannst du bei 1.800 € jährlicher Einzahlung den Höchstbetrag von 540 € erhalten. Die Zulage gilt pro berechtigter Person (pro Kontoinhaber), nicht pro Konto. Auch bei zwei Konten beträgt deine maximale Grundzulage deshalb insgesamt 540 €.
Welche staatlichen Zulagen („Zulagen“) erhalte ich?
Wenn du berechtigt bist, stockt der deutsche Staat dein AVD-Sparguthaben jährlich auf. Wie hoch deine Zulage ausfällt, hängt von deinen persönlichen Umständen, die wir nicht beurteilen können, und der Höhe deiner Einzahlungen ab. Es gibt drei Bestandteile:
- Grundzulage („Grundzulage“):
- 50 Cent für jeden eingezahlten Euro auf die ersten 360 € pro Jahr – maximal 180 €.
- 25 Cent für jeden eingezahlten Euro von 360,01 € bis 1.800 € pro Jahr – zusätzlich maximal 360 €.
- Höchstbetrag: 540 € staatliche Zulagen pro Jahr, und zwar bereits ab dem Start 2027 (ohne spätere stufenweise Erhöhung).
- Kinderzulage („Kinderzulage“): bis zu 300 € pro Kind und Jahr (für einen Elternteil).
- Berufseinsteiger-Bonus („Berufseinsteiger-Bonus“): Wenn du vor deinem 25. Geburtstag ein AVD eröffnest, erhältst du einmalig 200 € zusätzlich zu deiner ersten Grundzulage.
Mindesteinzahlung für einen Zulagenanspruch: nur 120 € aus eigenen Mitteln pro Jahr (10 € monatlich).
💡 Beispiel
Ein berechtigter Elternteil mit zwei Kindern, der 1.800 € pro Jahr einzahlt, kann ab 2027 jährlich 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € staatliche Förderung erhalten. Das entspricht einem Zuschuss von 63 % auf die eingezahlten 1.800 €.
Welche staatlichen Zulagen („Zulagen“) erhalte ich, wenn ich arbeitslos bin?
Das hängt von deiner Situation ab. Das Gesetz unterscheidet drei Fälle:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I): Während des Bezugs von ALG I bleibst du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für das AVD wirst du daher wie ein Arbeitnehmer behandelt. Abhängig von deiner Berechtigung und deinen Einzahlungen kannst du Folgendes erhalten:
- Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.
- Bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr und Kind.
- Vollen Steuerabzug für Einzahlungen bis zu 1.800 € pro Jahr.
- Den Berufseinsteiger-Bonus von 200 €, wenn du unter 25 Jahre alt bist.
- Du beziehst Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV) oder bist nicht erwerbstätig, aber mit einer berechtigten Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Du kannst mittelbar zulageberechtigt sein. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Eine Grundzulage von bis zu 175 € pro Jahr. Der Höchstbetrag wird erreicht, sobald dein Ehegatte mindestens 350 € pro Jahr in sein eigenes AVD einzahlt.
- Du musst selbst mindestens 120 € pro Jahr (10 € monatlich) in deinen eigenen Vertrag einzahlen. Dieser gesetzliche Mindestbeitrag ist Voraussetzung für jede staatliche Zulage und nicht optional.
- Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr, abhängig von deinen eigenen Einzahlungen.
- Kein Steuerabzug. Den Sonderausgabenabzug kann nur der unmittelbar berechtigte Ehegatte nutzen.
- Du beziehst Bürgergeld (oder bist nicht erwerbstätig) UND bist alleinstehend beziehungsweise nicht mit einer berechtigten Person verheiratet: Du gehörst zu den nicht zulageberechtigten Personen. Das bedeutet:
- Keine staatlichen Zulagen: Du erhältst weder Grundzulage noch Kinderzulagen.
- Kein Steuerabzug: Du kannst deine Einzahlungen nicht bei der Einkommensteuer absetzen.
- Dein AVD bleibt bestehen: Du kannst deine Einzahlungen ohne Strafe pausieren oder weiterhin aus eigenen Mitteln einzahlen, erhältst dafür aber keine staatlichen Zulagen.
- Wenn du eine Beschäftigung aufnimmst, ALG I beziehst oder eine berechtigte Person heiratest, kann dein Vertrag je nach deinen Umständen zulageberechtigt werden. Du musst dafür keinen neuen Vertrag eröffnen.
Wie wird mir meine Altersvorsorge im Ruhestand ausgezahlt?
Die folgenden Möglichkeiten beruhen auf den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums. Welche Auszahlungsoptionen bei Trading 212 verfügbar sein werden, bestätigen wir zum Start.
Wenn du 65 oder 70 Jahre alt wirst (je nachdem, welchen Beginn du wählst, frühestens mit 65 Jahren), entscheidest du, wie du dein AVD als Alterseinkommen erhalten möchtest. Das Gesetz sieht zwei wesentliche Möglichkeiten vor, die du auch kombinieren kannst:
- Bis zu 30 % als steuerlich aufgeschobene Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase. Du erhältst das Geld ausgezahlt und kannst die darauf anfallenden Steuern über die folgenden fünf Jahre verteilen.
- Monatliche Rentenzahlungen aus dem verbleibenden Kapital. Dabei hast du die Wahl zwischen:
- Lebenslanger Leibrente: Du erhältst lebenslang garantierte monatliche Zahlungen, unabhängig davon, wie alt du wirst.
- Langfristigem Auszahlungsplan: Die monatlichen Zahlungen müssen mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag reichen. Anschließend wird ein gegebenenfalls verbleibendes Restkapital als Schlusszahlung ausgezahlt.
Noch nicht ausgezahltes Kapital bleibt während der Auszahlungsphase in deinem AVD investiert und steuerlich aufgeschoben weiter wachsen.
Warum erst mit 65? Nach der Reform von 2026 liegt das früheste Auszahlungsalter für das AVD bei 65 Jahren (statt 62 Jahren bei alten Riester-Verträgen). Die Altersgrenze wurde angehoben, um sie an das steigende gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland anzupassen. Du kannst dich jedoch dafür entscheiden, bis zum Alter von 70 Jahren weiter einzuzahlen.
📝 Hinweis
Diese Informationen stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.